Die Krankenkasse hat dem freiwilligen Mitglied unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung auszustellen, sofern ein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherungsunternehmen erfolgen soll.[1]

Bei einem Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse bestätigt die bisherige Krankenkasse der gewählten Krankenkasse im elektronischen Meldeverfahren unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Meldung, das Ende der Mitgliedschaft. In diesem Fall ist die Ausstellung einer Kündigungsbestätigung gegenüber dem freiwilligen Mitglied nicht vorgesehen.[2]

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