Begriff

Unter dem gesetzlich nicht definierten Begriff "freie Mitarbeit" versteht man unternehmerische Tätigkeit für ein anderes Unternehmen auf der Grundlage eines Dienstvertrags , seltener auch eines Werkvertrags.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Maßgeblich für die Abgrenzung von freier Mitarbeit zur Arbeitnehmerstellung ist § 611a BGB. Entscheidend ist der Grad der persönlichen Abhängigkeit (BAG, Urteil v. 20.1.2010, 5 AZR 106/09) sowie die freie Gestaltung der Tätigkeit und Bestimmung der Arbeitszeit (BAG, Urteil v. 15.2.2012, 10 AZR 301/10).

Lohnsteuer: Für die Entscheidung, ob es sich um ein lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis oder eine selbstständige Tätigkeit i. S. v. § 18 EStG handelt, sind die in § 19 Abs. 1 EStG und § 1 LStDV genannten Grundsätze und Aufzählungen zu beachten. Abgrenzungskriterien sind in H 19.0 LStH aufgelistet.

Sozialversicherung: § 7 SGB IV bestimmt, wann ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der Sozialversicherung vorliegt. § 2 SGB VI enthält (für die gesetzliche Rentenversicherung) Aussagen, wann eine selbstständige Tätigkeit rentenversicherungspflichtig ist. § 7a SGB IV sieht für Zweifelsfälle zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status ein Anfrageverfahren an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund vor. Ergänzend hierzu haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in ihrem Rundschreiben v. 21.3.2019 weitergehende Erläuterungen zusammengefasst.

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