Die gesamten Regelungen des Beitragsrechts gelten uneingeschränkt auch bei der Beschäftigung von Flüchtlingen; Besonderheiten ergeben sich hier nicht.[1]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen