
Besteht die versicherungspflichtige Beschäftigung nach Eintritt eines Störfalls weiter, kann sich das beitragspflichtige Wertguthaben auf die Beitragsberechnung für spätere Einmalzahlungen auswirken. Denkbar ist diese Konstellation, wenn z. B. eine Teil- bzw. Vollauszahlung des Entgeltguthabens aus anderen Gründen als der Beendigung der Beschäftigung erfolgte.
Für die Beitragsberechnung anlässlich der Zahlung einer Einmalzahlung wird das im Jahr des Eintritts des Störfalls erzielte Entgeltguthaben, höchstens jedoch in Höhe der sich für die Zeit bis zum Eintritt des Störfalls ergebenden SV-Luft, als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt berücksichtigt.
Optionsmodell, Rentenversicherung
Arbeitsentgelt (gesamt) | mtl. | 6.600 EUR |
als Entgeltguthaben verwendet ab 1.1.2020 | mtl. | 2.000 EUR |
beitragspflichtiges Arbeitsentgelt | mtl. | 4.600 EUR |
Störfall (Vollauszahlung) am | 30.6.2021 | |
anschließend keine weitere Bildung von Wertguthaben | ||
Entgeltguthaben von 01/2020 bis 12/2020 (12 × 2.000 EUR) | 24.000 EUR | |
Entgeltguthaben von 01/2021 bis 06/2021 (6 × 2.000 EUR) | 12.000 EUR | |
Entgeltguthaben insgesamt | 36.000 EUR | |
Beitragspflichtiges Wertguthaben 1.1. bis 31.12.2020 | ||
BBG RV/ALV 6.900 EUR × 12 | 82.800 EUR | |
./. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 4.600 EUR × 12 | 55.200 EUR | |
SV-Luft | 27.600 EUR | |
Entgeltguthaben (12 × 2.000 EUR) | 24.000 EUR | |
beitragspflichtiges Wertguthaben | 24.000 EUR | |
Beitragspflichtiges Wertguthaben 1.1. bis 30.6.2021 | ||
BBG RV/ALV 7.100 EUR × 6 | 42.600 EUR | |
./. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 4.600 EUR × 6 | 27.600 EUR | |
SV-Luft | 15.000 EUR | |
Entgeltguthaben (6 × 2.000 EUR) | 12.000 EUR | |
beitragspflichtiges Wertguthaben | 12.000 EUR | |
beitragspflichtiges Wertguthaben ([2020:] 24.000 EUR + [2021:] 12.000 EUR ) | 36.000 EUR | |
Störfall (Vollauszahlung) am 30.6.2021 | 36.000 EUR | |
davon beitragspflichtig bis 31.12.2020 | 24.000 EUR | |
davon beitragspflichtig ab 1.1.2021 | 12.000 EUR |
Das ausgezahlte Wertguthaben (36.000 EUR) übersteigt die Summe des beitragspflichtigen Wertguthabens bis zum 31.12.2020 (24.000 EUR). Im Jahr 2021 wird das gebildete Entgeltguthaben, höchstens jedoch in Höhe der SV-Luft des Jahres bis zum Eintritt des Störfalls, für die Berechnung der Beiträge aus der Einmalzahlung herangezogen.
Einmalzahlung in 11/2021 | 6.500 EUR |
anteilige BBG RV/ALV 1.1.2021 bis 30.11.2021 (11 x 7.100 EUR) | 78.100 EUR |
./. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 | 27.600 EUR |
./. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt vom 1.7.2021 bis 30.11.2021 (5 x 6.600 EUR) | 33.000 EUR |
./. im Jahr 2021 erzieltes beitragspflichtiges Wertguthaben | 12.000 EUR |
SV-Luft | 5.500 EUR |
Die Einmalzahlung überschreitet die SV-Luft von 5.500 EUR. Sie stellt somit in Höhe von 5.500 EUR beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
Teilauszahlung von Wertguthaben
Es liegt der gleiche Sachverhalt wie im Beispiel Optionsmodell Rentenversicherung vor. Allerdings wird hier nur ein Teil des erzielten Wertguthabens ausgezahlt und nach Eintritt des Störfalls weiteres Wertguthaben gebildet.
Entgeltguthaben vom 1.1.2020 bis 31.12.2020 (12 × 2.000 EUR) | 24.000 EUR |
Entgeltguthaben vom 1.1.2021 bis 30.6.2021 (6 × 2.000 EUR) | 12.000 EUR |
beitragspflichtiges Wertguthaben ( [2020:] 24.000 EUR + [2021:] 12.000 EUR) | 36.000 EUR |
Störfall (Teilauszahlung) am 30.6.2021 | 20.000 EUR |
davon beitragspflichtig aus Wertguthaben bis 31.12.2020 | 20.000 EUR |
davon beitragspflichtig aus Wertguthaben ab 1.1.2021 | 0 EUR |
Das ausgezahlte Entgeltguthaben (20.000 EUR) übersteigt nicht die Summe des beitragspflichtigen Wertguthabens bis zum 31.12.2020 (24.000 EUR). Im Jahr 2021 wird das gebildete Entgeltguthaben, höchstens jedoch in Höhe der SV-Luft des Jahres bis zum Eintritt des Störfalls, für die Berechnung der Beiträge aus der Einmalzahlung herangezogen.
Einmalzahlung im November 2021 | 6.500 EUR |
anteilige BBG RV/ALV 1.1.2021 bis 30.11.2021 (11 x 7.100 EUR) | 78.100 EUR |
./. beitragspflichtigem Arbeitsentgelt vom 1.1.2021 bis 30.11.2021 (11 x 4.600 EUR) | 50.600 EUR |
./. bis zum Störfall (30.6.2021) erzieltes beitragspflichtiges Entgeltguthaben | 12.000 EUR |
SV-Luft | 15.500 EUR |
Da die Einmalzahlung die SV-Luft nicht übersteigt, ist sie in Höhe von 6.500 EUR beitragspflichtig.
Feststellung des beitragspflichtigen Wertguthabens zum 31.12.2021
beitragspflichtiges Wertguthaben vom 1.1.2021 bis 31.12.2021 | |
BBG RV/ALV 7.100 EUR × 12 ./. beitragspflichtiges Arbeitsentgelt 4.600 EUR × 12 ./. Einmalzahlung |
85.200 EUR 55.200 EUR 6.500 EUR |
SV-Luft | 23.500 EUR |
Wertguthaben (12 × 2.000 EUR) | 24.000 EUR |
23.500 EUR | |
+ beitragspflichtiges Wertguthaben bis 31.12.2020 (Entgeltguthaben 24.000 EUR ./. ausgezahltes Entgeltguthaben 20.000 EUR) |
4.000 EUR |
beitragspflichtiges Wertguthaben zum 31.12.2021 | 27.500 EUR |
Zur Feststellung des im Störfall beitragspflichtigen Entgeltguthabens ist die bis zum Störfall ermittelte SV-Luft heranzuziehen. Bei einem Störfall im Laufe eines Jahres ist zu prüfen, ob das Wertguthaben teilweise allein aufgrund der in diesem Jahr gebildeten SV-Luft verbeitragt wird. Ist die...
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