Rz. 5

Den Beschluss hat die Kommission zu begründen. Dabei muss sie darlegen, wie sie sich mit den 3 vorgegebenen Kriterien auseinandergesetzt hat und welches ihre wesentlichen Entscheidungsgründe waren.[1]

Für die Begründung schreibt Abs. 3 die Schriftform vor.

[1] BT-Drucks. 18/1558 S. 38.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge