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Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, bei denen die Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt im Vordergrund steht. Erfasst werden Personen, die an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III oder an einer Berufsausbildungsvorbereitung nach den §§ 68 bis 70 BBiG teilnehmen.
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