Rz. 105

Nach § 3 Abs. 5 Satz 2 SchwarzArbG unterrichtet der Zoll die Polizeivollzugsbehörden über groß angelegte Kontrollen. Eine groß angelegte Prüfung betrifft in der Regel eine Vielzahl zu prüfender Personen und wird zusammen mit anderen Behörden oder Stellen durchgeführt. Diese Bestimmung ist systemwidrig in § 3 SchwarzArbG aufgenommen, da sie vielmehr die in § 6 SchwarzArbG geregelte Zusammenarbeit betrifft.

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