Für Fahrtkosten, die durch die Teilnahme von Arbeitnehmern an Betriebsversammlungen entstehen, gilt Folgendes: Der bis zur Höhe des tatsächlich aufgewendeten Betrags geleistete Ersatz ist steuerfrei und somit kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge