Verglichen mit dem deutschen Betriebsverfassungsrecht steht die europäische Betriebsverfassung noch am Anfang der Entwicklung. Obwohl die Mitwirkung von Arbeitnehmern bei Unternehmensentscheidungen bereits seit über 25 Jahren Gegenstand unionsrechtlicher Diskussionen ist, ist es bisher nur punktuell zum Erlass von Rechtsakten gekommen, die Mitwirkungsvorschriften enthalten. Eine auch nur annähernd umfassende Mitwirkungsregelung fehlt auch weiterhin. Zu unterscheiden von dem Recht der Europäischen Betriebsräte sind die europäischen Vorschriften über die Mitwirkung der Arbeitnehmer in Aufsichtsorganen (Unternehmensmitbestimmung).
Seit 1994 gilt die Richtlinie 94/45/EG über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats in unionsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen (Europäische Betriebsräte-Richtlinie).[1] Diese Richtlinie wurde durch das Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG) vom 28.10.1996[2] in deutsches Recht umgesetzt. Die Richtlinie galt jedoch nur noch bis zum 6.6.2011. An ihre Stelle tritt die Richtlinie 2009/38/EG vom 6.5.2009[3], die bis zum 5.6.2011 von den Mitgliedsstaaten umzusetzen war.[4] Im April 2011 gab es europaweit 978 Unternehmen mit Euro-Betriebsräten, die Anzahl ist seitdem nur noch geringfügig angestiegen.[5]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen