Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Estland vorübergehend beschäftigt ist, online beim estnischen Arbeitsinspektorat gemeldet werden. Die Meldung muss mindestens am Tag vor Beginn der Entsendung vorliegen. Für die Entsendemitteilung müssen Angaben

  • zum Arbeitgeber (Handelsregisternummer, Tätigkeitsbereich, Ort der Tätigkeit, Kontaktdaten),
  • zur Kontaktperson des Arbeitgebers,
  • zu den in Estland eingesetzten Arbeitnehmern (Name, Geburtsdaten, etc.) und
  • zur Beschäftigung (Dauer, Beginn und Ende der Entsendung, Ort der Tätigkeit, Angaben zum Dienstleister, bei dem die Tätigkeit ausgeübt wird)

gemacht werden.

 
Hinweis

Kontaktperson

Die estnischen Vorschriften sehen vor, dass eine Kontaktperson benannt werden muss. Diese Kontaktperson dient als Ansprechpartner für das estnische Arbeitsinspektorat.

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