Die Kosten der Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer werden von der für den Betrieb zuständigen Bezirksverwaltung der Berufsgenossenschaft getragen. Die Lehrgangsgebühren werden vom Bildungsträger mit der Berufsgenossenschaft abgerechnet.
Sonstige Kosten, wie Fahrtkosten und ggf. Lohn- und Gehaltskosten werden vom Arbeitgeber getragen.
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