Neben den bisher aufgezeigten Aspekten spielt die Unterweisung eine zentrale Rolle, wenn es um sicheres und gesundes Arbeiten im Homeoffice geht.

Die Verpflichtung zur Unterweisung ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 ArbSchG sowie § 4 Abs. 1 DGUV-V 1 ist der Unternehmer dazu verpflichtet, seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, insbesondere über die mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen und die Maßnahmen zu ihrer Verhütung, während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung muss speziell auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten zugeschnitten sein und Anweisungen sowie Erläuterungen umfassen. Zusätzlich ergeben sich aus anderen rechtlichen Regelungen weitere Pflichten und Anforderungen zur Unterweisung, die die Vorgaben des ArbSchG und der DGUV-V 1 ergänzen oder konkretisieren. Es obliegt dem Unternehmer daher zu ermitteln, welche Gesetze, Verordnungen und Vorschriften für eine Tätigkeit im Homeoffice relevant sind.[1]

Gemeinhin sollte sich die Unterweisung zur Arbeit im Homeoffice auf die dortigen Gegebenheiten beziehen. Hierzu gehören u. a.:

  • Beleuchtung und Lichtverhältnisse,
  • Raumklima und Lärm,
  • Arbeitstisch und Arbeitsfläche,
  • Sitzmöglichkeit, z. B. Büroarbeitsstuhl,
  • Anordnung der Arbeitsmittel (zueinander und im Raum).

Aber auch die potenziell vom Unternehmen bereitgestellte IT-Ausstattung, die speziell für die Arbeit im Homeoffice vorgesehen ist, sollte in Betracht gezogen werden. Mitarbeiter sollten über die notwendige Ausstattung verfügen, um ihre Aufgaben von zu Hause aus erledigen zu können. Dazu gehören ein leistungsfähiger Computer, eine stabile Internetverbindung und ggf. spezielle Softwarelösungen für die Zusammenarbeit im Team.[2]

Im Rahmen der Unterweisung ist den Beschäftigten außerdem zu verdeutlichen, dass sie im Homeoffice eine größere Eigenverantwortung für die Sicherheit und Gesundheit an ihrem Arbeitsplatz tragen, da der Unternehmer keinen direkten Einfluss auf die Arbeitsplatzgestaltung hat. Hierzu gehören u. a.:

  • Arbeitszeitgestaltung allgemein,
  • Ruhe- und Bewegungspausen,
  • Ergonomie,
  • elektrische Einrichtungen,
  • allgemeiner Zustand der Räume (Luftqualität und Klima, Beleuchtung etc.),
  • Beschaffenheit zurückzulegender Wege im häuslichen Bereich,
  • psychosoziale Belastungen.[3]

Insgesamt ist eine gute Unterweisung im Homeoffice ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Remote-Arbeit. Unternehmen sollten ihren Mitarbeitern daher die nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen, klare Richtlinien festlegen und sie mittels Unterweisung dabei unterstützen, sich selbst zu organisieren und gesund zu bleiben.

[1] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) (2021): Fachbereich AKTUELL. Unterweisung im Homeoffice, verfügbar unter: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/4307.
[2] DGUV, 2021.
[3] DGUV, 2021.

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