1) Muss sich der Arbeitgeber um die Entspannung seiner Mitarbeiter kümmern?

Ja! Der Arbeitgeber ist gemäß § 4 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz für das physische und psychische Wohlergehen seiner Mitarbeiter verantwortlich und muss die psychischen Belastungen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG auch bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen und ggf. Maßnahmen ergreifen.

2) Macht sich die für die Entspannung eingesetzte Arbeitszeit bezahlt?

Globalisierung, Kostensenkungsprogramme, Termindruck und die Tatsache, dass immer weniger Mitarbeiter immer mehr leisten müssen, erzeugen automatisch Druck und Anspannung beim Mitarbeiter. Krankheiten kostet die deutsche Wirtschaft inzwischen 75 Mrd. EUR jährlich, psychische Erkrankungen liegen dabei bereits an vierter Stelle. Entspannung kann hier präventiv entgegenwirken, dass es erst gar nicht zu diesen Erkrankungen kommt. Nicht zu unterschätzen ist an dieser Stelle noch der sog. Präsentismus, d. h. der Mitarbeiter ist anwesend, aber nicht oder nur bedingt leistungsfähig. Auch hier trägt Entspannung dazu bei, dass der Mitarbeiter bessere Leistungen bringen kann. Pausen sollen sowohl angeboten als auch genutzt werden. Mehrere kurze Pausen sind effektiver als weniger und längere Pausen.

3) Woran erkenne ich, dass meine Mitarbeiter gestresst sind?

Das lässt sich z. B. über eine mitarbeiterorientierte Gefährdungsbeurteilung feststellen, aber auch durch Mitarbeiterbefragungen und die Bearbeitung entsprechender Checklisten zum Thema Entspannung. Oft merkt man es aber auch einfach daran, dass der Mitarbeiter mehr Fehler macht.

4) Ich würde ja gerne, aber jeder sagt was anderes – wie kann ich denn zielgerichtet für meine Firma vorgehen?

Durch die mitarbeiterorientierte Gefährdungsbeurteilung lässt sich feststellen, ob Probleme im Unternehmen auftreten, welche das sind und welche Arbeitsplätze betroffen sind. Danach können zielgerichtet Maßnahmen entwickelt werden.

5) Welches Entspannungskonzept bringt am meisten?

Nicht jeder ist für jede Entspannungsmethode empfänglich. Daher sollten die Mitarbeiter individuell abgeholt werden. Am effizientesten ist es, den Mitarbeitern in z. B. einem Schnupper-Workshop einen Überblick über die möglichen Entspannungsmaßnahmen im Unternehmen zu geben und danach durch eine Befragung die Bedarfslage zu ergründen. Dadurch können dann gezielt individuelle Lösungen angegangen werden. Ganz wichtig für die regelmäßige Nutzung von Entspannungsmöglichkeiten im Unternehmen ist die Kommunikation. Je aufgeklärter die Mitarbeiter sind, sprich, je sicherer sie sein können, dass nicht hinter ihrem Rücken getuschelt wird ("der schläft während der Arbeit", obwohl er z. B. nur einen Powernap macht), desto eher werden die Angebote angenommen und genutzt. Durch eine gute Kommunikation des Themas wird die Kompetenz des einzelnen Mitarbeiters gestärkt und erweitert, denn letztendlich kommt Entspannung nicht nur dem Unternehmen, sondern auch ihm persönlich zugute.

6) Wo habe ich das beste Preis-Leistungsverhältnis?

Dies ist individuell verschieden und abhängig von den Mitarbeiterwünschen und dem Umfeld des Unternehmens. Setzen Sie auf jeden Fall auf bewährte und wissenschaftlich belegte Angebote und vermeiden Sie kurzfristige Aktionen. Wenn Sie ursachen- und mitarbeiterorientiert vorgehen und im Vorfeld zur Bedarfsanalyse eine mitarbeiterorientierte Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz machen, haben Sie die besten Voraussetzungen, um das Thema Entspannung im Unternehmen wirksam und nachhaltig anzugehen. Schlussendlich sollten die Entspannungsmöglichkeiten auch gut im Unternehmen kommuniziert werden, denn was nützt das beste, wissenschaftlich belegte Entspannungssystem, wenn es nicht genutzt wird.

7) Können die Kosten bei der Steuer abgesetzt werden?

Ja! Pro Mitarbeiter können 500 EUR jährlich für betriebliche Gesundheitsfördermaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden.

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