Kehrt ein Arbeitnehmer aus dem vertragslosen Ausland nach Deutschland zurück, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer eine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen hat. Daher ist zu empfehlen, eine Krankengeldtageversicherung mit einer langfristigen Laufzeit abzuschießen. Zusätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch bei Rückkehr nach Deutschland weiterzahlt.

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