Die Entsendung gilt als unterbrochen, wenn zwischen 2 Einsätzen eine Unterbrechung von mehr als 6 Monaten vorliegt. Der Unterbrechungszeitraum wird beim Gesamtzeitraum nicht als Einsatzzeit berücksichtigt.

 
Praxis-Beispiel

Unterbrechung einer Entsendung für 5 Monate

Ein Arbeitnehmer wird für 9 Monate nach Brasilien entsandt. Nach seiner Rückkehr arbeitet der Arbeitnehmer für 5 Monate in Deutschland. Der Arbeitgeber möchte den Arbeitnehmer erneut für 8 Monate nach Brasilien entsenden. Zwischen dem ersten und dem zweiten Einsatzzeitraum liegt ein Unterbrechungszeitraum von 5 Monaten. Somit muss der Gesamtzeitraum betrachtet werden. Hierbei wird der Unterbrechungszeitraum nicht auf die Entsendedauer angerechnet. Der Gesamtzeitraum beträgt genau 17 Monate (9 Monate [erste Entsendung] + 8 Monate [zweite Entsendung]). Somit gelten für die zweite Entsendung ebenfalls die deutschen Rechtsvorschriften.

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