Entgeltgruppe 4

  1. Magazinmeisterinnen und Magazinmeister (Dekorationsmeisterinnen und Dekorationsmeister).

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

  2. Orchesterwartinnen und Orchesterwarte.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

  3. Verwalterinnen und Verwalter von Rollen- und Stimmenmaterial.

Entgeltgruppe 5

  1. Bearbeiterinnen und Bearbeiter der Stammmieten.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 3)

  2. Eintrittskartenkassiererinnen und -kassierer sowie Stammkartenkassiererinnen und -kassierer.
  3. Hausinspektorinnen und Hausinspektoren.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

  4. Hausmeisterinnen und Hausmeister mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 5)

  5. Theaterplastikerinnen und -plastiker.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 6)

  6. Maskenbildnerinnen und Maskenbildner.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)

  7. Magazinmeisterinnen und Magazinmeister (Dekorationsmeisterinnen und Dekorationsmeister), die mindestens sechs Beschäftigte beaufsichtigen.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

  8. Modellbauerinnen und Modellbauer.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)

  9. Orchesterwartinnen und Orchesterwarte, die zugleich den gesamten Notenfundus verwalten oder in nicht unerheblichem Umfang Orchesterstimmen ausschreiben oder Notenmaterial ergänzen.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 2)

  10. Requisiteuerinnen und Requisiteure.
  11. Theatertapeziermeisterinnen und -meister.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 9)

  12. Theatertontechnikerinnen und -techniker (Fachkräfte für Veranstaltungstechnik – Fachrichtung Ton).

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)

  13. Theater- und Kostümmalerinnen und -maler.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 11)

  14. Verwalterinnen und Verwalter von Rollen- und Stimmenmaterial (im Theatersprachgebrauch "Beschäftigte in Theaterbibliotheken" genannt), die dieses Material auch für den Bühnengebrauch einrichten.

Entgeltgruppe 6

  1. Beschäftigte, die durch ausdrückliche Anordnung zu Leiterinnen oder Leitern der Musik- oder Schauspielbibliotheken bestellt sind.
  2. Eintrittskartenkassiererinnen und -kassierer sowie Stammkartenkassiererinnen und -kassierer, deren Tätigkeit sich durch den Umfang des Zahlungsverkehrs und die Schwierigkeit des Abrechnungsverfahrens aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt.
  3. Hausinspektorinnen und Hausinspektoren, denen mehr als 50 Beschäftigte ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

  4. Leiterinnen und Leiter der Stammkartenbüros.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 12)

  5. Maskenbildnerinnen und Maskenbildner, die durch ausdrückliche Anordnung als ständige Vertreterinnen oder Vertreter der Chefmaskenbilderin oder des Chefmaskenbildners bestellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 7)

  6. Modellbauerinnen und Modellbauer, deren Tätigkeit sich dadurch aus der Entgeltgruppe 5 heraushebt, dass sie besondere Leistungen erfordert.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 8)

  7. Requisiteurinnen und Requisiteure mit Ausbildung.
  8. Theater- und Kostümmalerinnen und -maler mit abgeschlossener Ausbildung an einer Kunstfachschule sowie Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 11)

Entgeltgruppe 7

  1. Requisitenmeisterinnen und -meister, die mit einem besonderen Maß von Selbstständigkeit neben Handrequisiten (Kleinrequisiten) auch andere Requisiten herstellen.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 13)

  2. Requisitenmeisterinnen und -meister, denen mindestens zwei Beschäftigte ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 13)

  3. Rüstmeisterinnen und -meister.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 14)

  4. Theatertapeziermeisterinnen und -meister, denen mindestens zwei Theatertapeziererinnen oder -tapezierer ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 9)

Entgeltgruppe 8

  1. Beleuchtungsmeisterinnen und -meister.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 15)

  2. Gewandmeisterinnen und -meister.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 16)

  3. Hausinspektorinnen und Hausinspektoren, denen mehr als 75 Beschäftigte ständig unterstellt sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 4)

  4. Theatermalerinnen und -maler, die für die Einteilung und den Ablauf der Arbeit von mindestens zehn Theater- und Kostümmalerinnen oder -malern oder Kascheurinnen oder Kascheuren verantwortlich sind.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 11)

  5. Theatermeisterinnen und -meister (Bühnenmeisterinnen und -meister)

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 17)

  6. Theaterschuhmachermeisterinnen und -meister.
  7. Theatertontechnikerinnen und -techniker (Fachkräfte für Veranstaltungstechnik – Fachrichtung Ton) mit Meisterprüfung mit erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

    (Hierzu Protokollerklärung Nr. 10)

Entgeltgruppe 9a

  1. Beleuchtungsmeisterinnen und -meister an Bühnen mit technisch schwieriger Bühnenanlage oder an Bühnen mit technisch einfacherer Bühnenanlage, an denen ständig mindestens 30 Beschäftigte m...

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