Begriff

Für Unternehmen, die Personal dauerhaft im Ausland beschäftigen möchten, kommt – alternativ zur Beschäftigung von eigenem Personal – in Betracht, Fremdpersonal für sich tätig werden zu lassen. Hierzu kooperieren sie zunehmend häufig mit einem sog. Employer of Record (EoR). Ein EoR stellt den Arbeitnehmer in dem jeweiligen Tätigkeitsstaat nach Maßgabe der lokalen Regelungen ein und wickelt das Arbeitsverhältnis administrativ ab; tätig wird der Arbeitnehmer auf Weisung des (deutschen) Unternehmens remote aus dem Ausland.

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