Gesetzliche Regelungen zum Urlaubsgeld existieren nicht. Grundsätzlich gilt, dass jeder Anspruch auf Urlaubsgeld entfällt, wenn der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres vollständig in Elternzeit war, wenn der Arbeitgeber die Kürzung der Urlaubsansprüche vornimmt. Im Übrigen kann eine Kürzung ausdrücklich geregelt werden; wenn Urlaubsgeld nicht nur Arbeitsleistung entlohnen, sondern auch beispielsweise Betriebstreue belohnen soll, so ist umgekehrt ohne ausdrückliche Kürzungsregelung eine Kürzung zumindest im Kalenderjahr des Beginns und des Endes der Elternzeit nicht möglich.

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