Zum Abruf der ELStAM sind persönliche Angaben notwendig: Vor- und Nachname, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum. Stimmen diese Angaben nicht mit den Meldedaten überein, können keine ELStAM abgerufen werden.

Hinweis zur Fehlerbehebung

Die Daten sollten vorab mit dem Arbeitnehmer auf Richtigkeit geprüft werden, um sicherzustellen, dass es sich nicht um einen Tippfehler handelt. Handelt es sich um einen Tippfehler oder wurden dem Arbeitgeber versehentlich falsche Daten mitgeteilt, können diese im System korrigiert und die ELStAM erneut abgerufen werden. Hierzu ist ggf. der Folgetag des eigentlichen Referenzdatums anzugeben.

Es kann aber auch vorkommen, dass der Finanzverwaltung fehlerhafte Meldedaten vorliegen. Diese sind dann seitens der Finanzverwaltung zu korrigieren. Erst nach erfolgreicher Korrektur kann ein erneuter ELStAM-Abruf vorgenommen werden. Damit der Lohnsteuerabzug in der Zwischenzeit dennoch korrekt vorgenommen werden kann, stellt das Finanzamt auf Antrag eine Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug[1] aus. Liegt solch eine Bescheinigung nicht vor, ist vorerst nach Steuerklasse VI zu versteuern.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge