Damit auch der Arbeitnehmer zeitnah über die ggf. geänderten Lohnsteuerabzugsmerkmale informiert wird, sind diese in der Entgeltabrechnung auszuweisen.

 
Praxis-Tipp

Entgeltabrechnungsprogramme unterstützen ELStAM-Verfahren

Der Abruf der ELStAM durch den Arbeitgeber und die (automatische) Übernahme in das Lohnkonto des Arbeitnehmers werden in der Praxis regelmäßig durch das entgeltabrechnende Softwareunternehmen vorgenommen.

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