Die Einstrahlung endet in der Regel mit Ablauf des Entsendezeitraums. Eine Entsendung endet auch, wenn der in Deutschland beschäftigte Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Dies gilt nicht, wenn das ausländische Unternehmen von einem anderen Unternehmen übernommen wird.

 
Praxis-Beispiel

Vorübergehende Rückkehr ins Inland

Ein argentinisches Unternehmen hat einen Mitarbeiter nach Deutschland für 4 Jahre entsandt. Nach 2 Jahren soll der Arbeitnehmer für eine Einweisung für 3 Monate nach Argentinien zurückkehren. Die Unterbrechung ist länger als 2 Monate.[1] Somit endet die Entsendung. Mit Rückkehr nach Deutschland muss geprüft werden, ob eine neue Entsendung vorliegt.

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