Die Ausstrahlung endet in der Regel mit Ablauf des Entsendezeitraums. Eine Entsendung endet auch, wenn der im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber wechselt. Dies gilt nicht, wenn das inländische Unternehmen von einem anderen Unternehmen übernommen wird.

 
Praxis-Beispiel

Vorübergehende Rückkehr ins Inland

Ein Unternehmen hat einen Mitarbeiter für 4 Jahre nach Südafrika entsandt. Nach 2 Jahren soll der Arbeitnehmer für eine Einweisung für 3 Monate nach Deutschland zurückkehren. Die Unterbrechung ist länger als 2 Monate[1], somit endet die Entsendung. Mit Rückkehr nach Südafrika muss geprüft werden, ob eine neue Entsendung vorliegt.

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