Um die Risiken einer Inanspruchnahme als illegaler Entleiher möglichst von vornherein zu vermeiden, ist im Zweifel zu empfehlen, den Subunternehmervertrag von einem Rechtsanwalt oder einem juristischen Berater eines Unternehmensverbands überprüfen zu lassen. Wie oben dargestellt[1], bestehen erhebliche Haftungsrisiken.

[1] S. Abschn. 2.6.

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