Bei einem Wechsel des Arbeitnehmers von einer versicherungspflichtigen zur versicherungsfreien Beschäftigung beim selben Arbeitgeber ist Folgendes zu berücksichtigen: Für die Beitragsberechnung aus Einmalzahlungen kommt es darauf an, welchem Beschäftigungsabschnitt die Zahlung zuzuordnen ist. Die Einmalzahlung ist für die Beitragsberechnung ggf. aufzuteilen.[1]
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