2.1 E-Health-Gesetz

Ziel des Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz), das am 1.1.2016 in Kraft trat, ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung zu nutzen und eine schnelle Einführung medizinischer Anwendungen für die Patienten zu ermöglichen. Zu diesen Anwendungen gehören ein modernes Versicherten-Stammdatenmanagement, Notfalldaten, ein elektronischer Arztbrief und der einheitliche Medikationsplan.

Im Gesetz wird dafür die sog. Telematikinfrastruktur als maßgebliche und sichere Infrastruktur für das deutsche Gesundheitswesen definiert. Sie verbindet Praxen und Krankenhäuser und ermöglicht den Versicherten, ihren Ärzten wichtige Gesundheitsdaten zeitnah und sicher zur Verfügung zu stellen.

Dabei hat der Versicherte die Hoheit über die Daten. Er entscheidet, welche medizinischen Daten gespeichert werden und welche Informationen er an seine verschiedenen Ärzte weitergibt.

Weiterer wesentlicher Punkt im E-Health-Gesetz ist die Förderung telemedizinischer Leistungen, zu denen insbesondere die Online-Videosprechstunde gehört.

2.2 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG)

Im Digitale-Versorgung-Gesetz ist u. a. die Möglichkeit verankert, dass Ärzte ihren Patienten Gesundheits-Apps auf Rezepten oder über Verordnungen verschreiben. So können die anfallenden Kosten durch die Krankenversicherungen übernommen werden.

Voraussetzung für eine verschreibungsfähige App ist die Zulassung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Zugelassene Apps führt das BfArM auf einer eigenen Webseite auf.

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