Eine unangemessene Benachteiligung kann sich aus einer zu langen Bindungsdauer ergeben. Welche Bindungsdauer im konkreten Fall noch angemessen ist, muss der Arbeitgeber im Einzelfall abwägen. Auf der einen Seite stehen dabei die Dauer der Ausbildungsmaßnahme sowie die Qualität der erworbenen Qualifikation. Auf der anderen Seite spielen die vom Unternehmen aufgewandten Mittel sowie der Vorteil, der dem Studenten erwächst, eine wichtige Rolle. Nach einer Entscheidung des BAG fällt der sich für den Studenten ergebende Vorteil bei Studiengängen mit einer hohen Anzahl von Absolventen geringer aus als bei spezialisierten Studiengängen.[1] Für ein 3-jähriges Bachelor-Studium gilt als Richtwert eine maximale Bindungsdauer von 3 Jahren als angemessen.

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