Ein Unternehmen darf einen dualen Studienplatz anbieten, wenn im Betrieb die inhaltlichen und personellen Voraussetzungen für die adäquate praktische Ausbildung gegeben sind.

 
Achtung

Qualifizierung als Ausbildungsbetrieb

Arbeitgeber, die ein ausbildungsintegriertes duales Studium offerieren möchten, müssen als Ausbildungsbetrieb qualifiziert sein.

Im Übrigen gelten für ein praxis-, berufs- und ausbildungsintegrierendes duales Studium folgende Vorgaben:

2.1 Kooperationsvertrag mit einer Hochschule

In Zusammenarbeit und Absprache mit der Hochschule werden Theorie und Praxis im Unternehmen sinnvoll miteinander verzahnt. Die Hochschule betreut das Unternehmen bei der Umsetzung der Inhalte und trägt damit zur Qualität der praktischen Ausbildung bei. Welche Studienrichtungen für das Unternehmen konkret in Frage kommen, kann in Absprache mit der Hochschule geklärt werden.

2.2 Durchgehende inhaltliche Kongruenz von Praxis und Theorie

Die Tätigkeit im Unternehmen muss zu den theoretischen Inhalten der Hochschule passen. Der Arbeitgeber muss zu jedem Zeitpunkt der Praxiszeiten gewährleisten, dass die Aufgaben des Studenten der Prüfungsordnung der Hochschule bzw. der Ausbildungsordnung des jeweiligen Ausbildungsberufes entsprechen. Das Unternehmen ist verantwortlich dafür, dass vorgesehenen Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden. Hierzu gehört auch, dass der Student einen geeigneten Arbeitsplatz erhält.

2.3 Freistellung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Studenten die Teilnahme an Lehr- und Prüfungsveranstaltungen zu ermöglichen. Das bedeutet: Für die Theoriephasen müssen Freistellungen vereinbart und die Arbeitszeiten auf die zeitlichen Anforderungen des Studiums abgestimmt werden.

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