Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat in einer Weise zu erfolgen, die eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten gewährleistet. Dies umfasst auch den Schutz vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder unbeabsichtigter Schädigung durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen. Verlangt wird nur eine "angemessene Sicherheit" bei der Verarbeitung; insofern besteht ein Abwägungsspielraum zwischen angestrebtem Schutzzweck und dem Aufwand, der erforderlich ist, um dies sicherzustellen. Die Vertraulichkeit und Integrität der Daten ist durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.

Zu Einzelheiten siehe Dokumentationspflichten, Kap. 3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).

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