Anstelle der Anrechnung der ausländischen Steuer kann auch der Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte beantragt werden.[1] In aller Regel führt die Anrechnung der ausländischen Steuer zu einem günstigeren Ergebnis. Etwas anderes kann dann gelten, wenn die Summe der Einkünfte negativ ist. In diesen Fällen ist dem Abzug der ausländischen Steuer bei der Ermittlung der Einkünfte der Vorzug zu geben, weil in diesen Fällen ein höherer Verlustabzug entsteht.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge