Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch
- eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau),
- Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand,
- die Unfallversicherung Bund und Bahn,
- 16 Unfallkassen der Länder,
- 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden,
- 4 Feuerwehr-Unfallkassen,
- die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich.
Träger der gewerblichen und landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind derzeit die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und 9 Berufsgenossenschaften.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen