Die Einteilung der Unfallversicherungsträger ist gekennzeichnet durch

  • eine weitgehend fachliche Gliederung innerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften (und in deren Verhältnis zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau),
  • Sonderregelungen für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand,
  • die Unfallversicherung Bund und Bahn,
  • 16 Unfallkassen der Länder,
  • 4 Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen der Gemeinden,
  • 4 Feuerwehr-Unfallkassen,
  • die gemeinsamen Unfallkassen für den Landes- und den kommunalen Bereich.

Träger der gewerblichen und landwirtschaftlichen Unfallversicherung sind derzeit die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und 9 Berufsgenossenschaften.

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