Folgende Eckpunkte sollten bei der Implementierung sowie dem Anlegen von digitalisierten Personalakten beachtet werden. Diese können so auch Bestandteil einer Betriebsvereinbarung werden:

  • Festlegung des Inhalts und Dauer der Aufbewahrung,
  • Regelungen über besonderen Schutz für Aktenteile mit sensiblen Daten wie z. B. Gesundheitsdaten,
  • Zugriffs-Berechtigungskonzept für Personalsachbearbeiter, Geschäftsführung und IT-Mitarbeiter,
  • IT-Mitarbeiter sollten zum Akteninhalt nur durch ein geteiltes Passwort Zugang erhalten,
  • Regeln zur Auswertung der Akteninhalte (z. B. bei Data-Mining-Verfahren),
  • Protokollierung von Zugriffen auf die Personalakte sowie etwaige Änderungen,
  • Transparenz für Beschäftigte: Auskunftsmöglichkeit über die Personen, die Zugriff auf die eigene Akte haben,
  • Prüfung der Geeignetheit des Systems zur Erfüllung von Betroffenenanfragen,
  • Erfassung des Systems im Verfahrensverzeichnis,
  • Durchführung einer Datenschutz-Folgeabschätzung (falls notwendig),
  • Ermittlung des Standorts der Datenverarbeitung und ggf. Sicherstellung einer rechtmäßigen Übertragung an Drittländer außerhalb der EU,
  • Information der Beschäftigten über die Datenverarbeitung im Rahmen der digitalen Personalakte,
  • Rechtzeitige Einbindung des Betriebsrates sowie des Datenschutzbeauftragten,
  • Abschluss von Verträgen mit Auftragsverarbeitern und ggf. gemeinsam Verantwortlichen, sofern eine SaaS-Lösung genutzt wird.

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