(1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt:
b) |
1Auf die deutsche Steuer vom Einkommen wird unter Beachtung der Vorschriften des deutschen Steuerrechts über die Anrechnung ausländischer Steuern die isländische Steuer angerechnet, die in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gezahlt worden ist für:
2Der Anrechnungsbetrag darf jedoch nicht den Teil der vor der Anrechnung ermittelten deutschen Steuer übersteigen, der auf diese Einkünfte entfällt. |
(2) Bei einer in Island ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt:
b) |
1Auf die isländische Steuer vom Einkommen wird die deutsche Steuer angerechnet, die in Übereinstimmung mit diesem Abkommen gezahlt worden ist für:
2Der Anrechnungsbetrag darf jedoch nicht den Teil der vor der Anrechnung ermittelten isländischen Steuer übersteigen, der auf diese Einkünfte entfällt. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen