Überblick

Der Umgang mit gesundheitsbezogenen Mitarbeiterdaten gehört zu den Grundlagen jedes betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM). Nur mithilfe dieser Informationen kann ein Unternehmen seiner Pflicht zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz gerecht werden. Dabei sind es jedoch gerade die Beschäftigten, die häufig Angst haben, sensible Gesundheits- oder vielmehr Krankheitsdaten preiszugeben – aus Ungewissheit, was mit den Daten passiert, wozu diese erhoben werden und welche Konsequenzen sich daraus ergeben. Da es sich bei Gesundheitsdaten von Mitarbeitern laut dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) um "besondere Kategorien personenbezogener Daten" handelt, haben Unternehmen bei der Erfassung, Speicherung und Verwendung solcher Angaben vor allem datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten. Der Beitrag zeigt, welche Rolle der Datenschutz im Rahmen eines BGM spielt und worauf Unternehmen und Mitarbeiter achten müssen.

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