Bei bestimmten Tätigkeiten müssen keine Meldungen erfolgen. Hierzu zählen:

  • Teilnehmer von Seminaren und Konferenzen,
  • Teilnehmer von Geschäftsreisen, wenn keine feste Geschäftseinrichtung in Dänemark besteht,
  • Beratungsleistungen im Bereich Jahresabschluss / Abschlussprüfung, wenn die Tätigkeit weniger als 8 Tage andauert,
  • Konzerninterne Entsendungen bis zu 8 Tage,
  • Kabotage-Fahrten im Gütertransport,
  • Monteure, die eine Dienstleistung innerhalb von 8 Tagen liefern, wenn diese Dienstleistung als Teil einer Lieferung einer technischen Anlage / Installation ist und der Entsandte die Anlage / Installation installiert, montiert, wartet oder repariert. Diese Regelung gilt nicht für Bau- und Handwerksarbeiten (sog. Monteurregel).

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