Entscheidungsstichwort (Thema)

Kosten der Tätigkeit des Betriebsrates

 

Leitsatz (amtlich)

Zur Kostentragungspflicht der Arbeitgeber bei Teilnahme von Betriebsratmitgliedern an gewerkschaftlichen Schulungsveranstaltungen.

 

Orientierungssatz

1. Die Fähigkeit der Arbeitgeberverbände, einen effektiven Arbeitskampf zu führen, kann nicht dadurch beeinträchtigt werden, daß die Arbeitgeber Betriebsratmitgliedern Reisekosten zu erstatten haben.

2. Auch die Möglichkeit, daß die Gewerkschaft durch solche Reisekostenerstattungen in eine Abhängigkeit von den Arbeitgeberverbänden kommen könne und damit an der Wahrnehmung der Interessen ihrer Mitglieder gehindert sei, scheidet eindeutig aus.

 

Normenkette

ArbGG § 92 Abs. 1; BetrVG § 37 Abs. 2-3, 6, § 40 Abs. 1; GG Art. 9 Abs. 3

 

Verfahrensgang

LAG Düsseldorf (Entscheidung vom 07.07.1975; Aktenzeichen 15 TaBV 18/75)

 

Fundstellen

Haufe-Index 60533

BVerfGE 47, 191-198 (LT1)

BVerfGE, 191

BB 1978, 499-499 (LT)

DB 1978, 843-843 (LT)

NJW 1978, 1310

NJW 1978, 1310-1310 (LT1)

EuGRZ 1978, 148-149 (LT)

DRsp, VI(636) 32 (ST)

Quelle 1979, 107

WM IV 1978, 366

AP BetrVG 1972 § 40, Nr. 13

AR-Blattei Betriebsverfassung VIIIA, Entsch. 43

AR-Blattei, ES 530.8.1 Nr 43

ArbuR 1978, 379

ArbuR 1978, 381

EzA GG Art. 9, Nr. 24

MDR 1978, 731-731 (LT1)

VerfRspr GG Art. 9 Abs. 3, Nr. 78 (LT1)

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