2. |
Berufsgruppen
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5. |
Lohn jugendlicher Arbeitnehmer
Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Ausbildungszeit erhalten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 80 v.H. des Gesamttarifstundenlohnes der Berufsgruppe VII 1. |
6. |
Lohn der Arbeitsstelle und Lohn bei auswärtiger Beschäftigung
Es gilt der Lohn der Arbeitsstelle. Auswärts beschäftigte Arbeitnehmer behalten jedoch den Anspruch auf den Gesamttarifstundenlohn ihres Einstellungsortes. Ist der Lohn der auswärtigen Arbeitsstelle höher, so haben sie Anspruch auf diesen Gesamttarifstundenlohn, solange sie auf dieser Arbeitsstelle tätig sind. |
7. |
Arbeit im Leistungslohn
Die Arbeit im Leistungslohn richtet sich nach den Bestimmungen des Rahmentarifvertrages für Leistungslohn im Baugewerbe. Satz 1 gilt nicht für das Gebiet des Landes Berlin. |
8. |
Lohnabrechnungszeitraum
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