§ 6 ist mit Ausnahme des Absatzes 1 Satz 3 nicht anzuwenden auf Vergütungen für
1. |
Lehr-, Unterrichts-, Vortrags- oder Prüfungstätigkeiten, |
2. |
Tätigkeiten als gerichtlicher oder staatsanwaltschaftlicher Sachverständiger, |
3. |
Tätigkeiten auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Forschung, |
5. |
Tätigkeiten, die während eines unter Wegfall der Besoldung gewährten Urlaubs ausgeübt werden. |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen