Zuständige Bundesbehörde

Das Gesetz wird in bundeseigener Verwaltung von einer Bundesoberbehörde ausgeführt.[1] So wird gewährleistet, dass der Bund seiner Verantwortung für die vereinbarungs- und gesetzmäßige Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes nachkommen kann. Außerdem ist auf diese Weise die uneingeschränkte Finanzierungskompetenz des Bundes für den BFD sichergestellt.

Zuständig ist das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Postanschrift: BAFzA

Sibille-Hartmann-Straße 2–8,

50969 Köln

Tel.: 0221/3673–0

Fax: 0221/3673–4661

E-Mail: service@bafza.bund.de

Internet: www.bundesfreiwilligendienst.de

[1] § 14 BDFG.

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