Für Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst gelten die Regelungen des DEÜV-Meldeverfahrens. Da Teilnehmer von der Zahlung eines kassenindividuellen Zusatzbeitrags ausgenommen und deshalb von anderen Beschäftigten abzugrenzen sind[1], ist dieser Personenkreis grundsätzlich mit dem Personengruppenschlüssel "123" zu melden.
Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst, die
- eine Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze,
- eine entsprechende Versorgung einer berufsständischen Versorgungseinrichtung oder
- eine Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen wegen Erreichen einer Altersgrenze
beziehen, sind – sofern sie nicht auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben – mit dem Personengruppenschlüssel "119" zu melden.
S. Abschn. 3.1.
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