Bundesbankdirektor1

Direktor2

Direktor und Professor3

Erster Direktor4

Generaldirektor der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Generaldirektor und Professor der Staatlichen Museen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder

Oberdirektor5

Präsident6

Präsident und Professor7

Vizepräsident, Vizedirektor

– bei einer Dienststelle oder sonstigen Einrichtung, wenn der Leiter in die Besoldungsgruppe B 8 eingestuft ist –8

——————————

1 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 3, B 6, B 9.

2 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 15, A 16, B 2, B 3, B 4, B 6, B 7, B 8, B 9.

3 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 1, B 2, B 3, B 6.

4 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 8.

5 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7.

6 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 4, B 6, B 7, B 8, B 9.

7 Soweit nicht in den Besoldungsgruppen B 6, B 7, B 8.

8 Der Amtsbezeichnung kann ein Zusatz beigefügt werden, der auf die Dienststelle oder sonstige Einrichtung hinweist, der der Amtsinhaber angehört. Der Zusatz "und Professor" darf beigefügt werden, wenn der Leiter der Dienststelle oder sonstigen Einrichtung diesen Zusatz in der Amtsbezeichnung führt.

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