Begriff

"Bring Your Own Device" ("BYOD") steht für die Möglichkeit von Arbeitnehmern, ihre eigenen technischen Geräte (Smartphone, Laptop, Tablet etc.) für Arbeitszwecke zu verwenden. Die Vorteile dieses Modells sind vielfältig (Kosteneinsparung, Arbeitnehmerzufriedenheit, Unternehmensimage) und bei der Belegschaft i.d.R. sehr beliebt.

BYOD begegnet jedoch gewissen rechtlichen und speziell auch technischen Anforderungen. Die wichtigsten Aspekte liegen hierbei im Arbeitsrecht (individualrechtliche Vereinbarung und Mitbestimmung), Arbeitsschutzrecht (insb. Arbeitszeit), dem Datenschutzrecht und der IT-Sicherheit (Trennung von privaten und beruflichen Inhalten). Daneben spielen Compliance, Haftung und das Lizenzrecht eine Rolle.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: §§ 611a, 670 BGB; § 106 GewO; §§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3, 6, 7 BetrVG; §§ 1, 3, 9, 16 ArbZG; § 99 UrhG; Art. 24 DSGVO.

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