Es gibt zwar bisher weder eine explizite gesetzliche Pflicht zur Einführung eines BGM, noch können Bußgelder bei fehlendem BGM verhängt werden. Allerdings fordern Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz bestimmte Strukturen und Elemente, wie z. B. Gefährdungsbeurteilung und deren Dokumentation, Unterweisung, arbeitsmedizinische Vorsorge usw.; Ordnungswidrigkeiten sind mit Bußgeld belegt.

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