Leitsatz (amtlich)

Übernimmt der Vermieter von Werkswohnungen Kosten der Schönheitsreparaturen in den an Werksangehörige vermieteten Wohnungen, während werksiremde Mieter diese Kosten selbst tragen müssen, so stellen die Aufwendungen steuerpflichtige Sachzuwendungen dar. Ihre Steuerfreiheit kann nicht auf Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 3 LStR gestützt werden.

 

Normenkette

EStG § 19 Abs. 1; LStDV § 2 Abs. 1; LStR Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 70684

BStBl II 1974, 8

BFHE 1974, 339

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