In der juristischen Fachliteratur wird diskutiert, ob die Anforderung eines Passfotos ein Indiz für eine Benachteiligung wegen der ethnischen Herkunft darstellen kann. Dies wird zu Recht abgelehnt. Die Aufforderung, ein Passbild einzureichen, dient i. d. R. dem Zweck, festzustellen, ob der Bewerber einen ordentlichen Eindruck vermittelt. Die Klärung der ethnischen Herkunft des Bewerbers ist mit dieser Aufforderung regelmäßig nicht verbunden.[1]

 
Praxis-Tipp

Verzicht auf Bewerbungsfoto

Es ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, ob die Anforderung eines Passfotos ein Indiz für eine Benachteiligung sein kann. Bis zur Klärung dieser Rechtsfrage sollte daher von der Anforderung eines Passfotos abgesehen werden. Bei auf einem Foto erkennbarer Behinderung, Hautfarbe oder Religion (z. B. Kopftuch) könnte die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines Passfotos möglicherweise als ein Indiz für eine benachteiligende Bewerberauswahl angeführt werden.

[1] Moll, Münchener Anwaltshandbuch Arbeitsrecht, 5. Aufl. 2021, § 9, Rz. 16 mit Verweis auf Gruber, NZA 2009, S. 1247.

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