Auch gewisse Mobilitätsanforderungen werden in Stellenanzeigen immer wieder gefordert.

Die Bereitschaft zu Reisen in einer Stellenausschreibung anzugeben, ist im Allgemeinen nicht als diskriminierend zu betrachten. Das Anforderungsprofil in einer Stellenausschreibung sollte die spezifischen Anforderungen der Position widerspiegeln, und die Bereitschaft zu reisen kann eine legitime berufliche Anforderung sein, insbesondere wenn die Position regelmäßige Dienstreisen oder Reisetätigkeiten erfordert. Solange die Anforderungen an die Reisebereitschaft klar und sachlich formuliert sind und nicht dazu dienen, bestimmte Gruppen von Bewerbern zu benachteiligen, gilt dies im Allgemeinen als akzeptabel. Auch die Anforderung eines Führerscheins kann in einer Stellenanzeige aufgenommen werden, sofern dies für die ausgeschriebene Position sachlich begründet ist. Die Rechtfertigung könnte beispielsweise darin bestehen, dass die Tätigkeit mit dem Führen von Fahrzeugen verbunden ist und ein Führerschein daher eine notwendige berufliche Anforderung darstellt.

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