Die Frage im Einstellungsgespräch nach einer Aids-Erkrankung ist höchstrichterlich noch nicht entschieden und in Anbetracht des medizinischen Fortschritts in der Literatur hoch umstritten. Im Ergebnis richtet sich die Zulässigkeit der Frage danach – wie bei anderen Behinderungen auch – ob die Aids-Erkrankung die vertragsgemäße Arbeitsleistung dauerhaft unmöglich macht.

Bei der HIV-Infektion kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber den Einsatz des Arbeitnehmers durch angemessene Vorkehrungen, d. h. durch wirksame und praktikable, den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastende Maßnahmen, ermöglichen kann. Nur wenn das nicht der Fall ist, ist die Frage nach der HIV-Infektion berechtigt und sogar eine Kündigung nicht zu beanstanden.[1]

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