Kurzbeschreibung

In Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern muss der Betriebsrat vor einer Umgruppierung beteiligt werden. Diese Arbeitshilfe dient als Vorlage für die Anhörung des Betriebsrats gemäß § 99 BetrVG über die vom Arbeitgeber beabsichtigte Umgruppierung eines Arbeitnehmers.

Vorbemerkung

§ 99 Abs. 1 BetrVG regelt unter anderem, dass der Arbeitgeber in Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Umgruppierung zu unterrichten hat. Der Arbeitgeber hat die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine Umgruppierung im Sinne des § 99 Abs. 1 BetrVG die Neueingruppierung des Arbeitnehmers in eine bestehende Vergütungsordnung. Eine Umgruppierung ist erforderlich, wenn festgestellt wird, dass die Tätigkeit eines Arbeitnehmers nicht (mehr) den Merkmalen einer Vergütungsgruppe entspricht, in die der Arbeitnehmer bislang eingruppiert ist, sondern den Merkmalen einer anderen höheren oder tieferen Vergütungsgruppe. Die Unterrichtung muss vor der Umgruppierung vorgenommen werden. Der Betriebsrat hat eine Frist zur Stellungnahme von einer Woche gemäß § 99 Abs. 3 BetrVG. Lässt der Betriebsrat die Frist verstreichen, gilt die Zustimmung als erteilt, § 99 Abs. 3 S. 2 BetrVG.

Bei einer Umgruppierung sind dem Betriebsrat im Rahmen der Unterrichtung nach § 99 Abs. 1 BetrVG die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen:

  • Personalien des betroffenen Mitarbeiters
  • Arbeitsplatz des Mitarbeiters
  • Tätigkeit und Qualifikation/Berufserfahrung des Mitarbeiters
  • Bisherige und neue vorgesehene Entgeltgruppe (Einsicht in die Listen, in denen die Arbeitsplätze und die für sie maßgeblichen Lohngruppen genannt sind, also in die Eingruppierungslisten. Eine Vorlage der Bruttolohn- und Gehaltslisten ist nicht erforderlich)
  • Gründe und Beurteilungskriterien für die Umgruppierung des Arbeitnehmers
  • Zeitpunkt für das Wirksamwerden der Maßnahme

Muster zur Unterrichtung des Betriebsrats über eine Umgruppierung

(Name Arbeitgeber, Anschrift)

An den

Betriebsrat der ................ GmbH

z. Hd. des/der Betriebsratsvorsitzenden

- im Hause -

[Datum]

Unterrichtung und Einholung der Zustimmung über die beabsichtigte Umgruppierung eines Mitarbeiters gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ................ (Name Betriebsratsvorsitzender),

wir möchten Sie über die beabsichtigte Umgruppierung von Frau/Herrn ................ (Vorname, Nachname) informieren. Es ist beabsichtigt, Frau/Herrn ................ (Name), wohnhaft in ................ (Anschrift), geboren am ................ (Geburtsdatum), die/der in unserem Hause in der ................ (Abteilung) als ................ (Position) beschäftigt ist, mit Wirkung zum ................ (Datum) von der Vergütungsgruppe ................ in die Vergütungsgruppe ................ umzugruppieren. (Zur Orientierung können ggfs. Eingruppierungslisten als Anlage beigefügt werden.)

Die Umgruppierung ist erforderlich, weil ................ (ausführen, warum der Arbeitnehmer anders als bisher einzugruppieren ist) ................ (Beurteilungskriterien darlegen) ................ (Der Betriebsrat ist so zu unterrichten, dass dieser aufgrund der mitgeteilten Tatsachen in die Lage versetzt wird, zu prüfen, ob einer der in § 99 Abs. 2 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe vorliegt).

Hiermit bitten wir Sie um Zustimmung zu der beabsichtigten Umgruppierung von Frau/Herrn ................ (Name) mit Wirkung zum ................ (Datum) von der Vergütungsgruppe ................ in die Vergütungsgruppe ................ Sollten gegen die geplante Umgruppierung Bedenken bestehen, bitten wir innerhalb einer Woche um schriftliche Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

.............................................
Unterschrift Arbeitgeber

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