Je vollständiger die nachfolgend genannten Unterlagen, Belege, Entscheidungen und Verträge vorliegen, desto geringer ist die Fehlerwahrscheinlichkeit.

Art Unterlagen Liegt vor Liegt nicht vor
Entgeltunterlagen und Meldungen für alle Arbeitnehmer und für
– ausgeschiedene Mitarbeiter
– versicherungsfreie Mitarbeiter
Jahreslohnkonten    
Brutto-/Nettolohnabrechnungen    
Lohn- und Gehaltsjournale    
Beitragsabrechnungen je Entgeltzahlungszeitraum    
Dokumentation des Beitragsnachweis-Datensatzes für jede Krankenkasse    
Dokumentation der Parameter der Ermittlung der voraussichtlichen Beitragsschuld    
Sonstige Abrechnungen über Kurzarbeitergeld, Saisonkurzarbeitergelt, Schlechtwettergeld, Winterausfallgeld, Altersteilzeit usw.)    
Bei Ausländern aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums die Staatsangehörigkeit und der Aufenthaltstitel    
Beginn und Ende der Beschäftigung    
Beginn und Ende der Altersteilzeitarbeit    
Aufzeichnungen über Wertguthaben aus flexibler Arbeitszeit einschließlich der Änderungen (Zu- und Abgänge), den Abrechnungsmonat der ersten Gutschrift sowie den Abrechnungsmonat für jede Änderung und einen Nachweis über die getroffenen Vorkehrungen zum Insolvenzschutz; bei auf Dritte übertragenen Wertguthaben sind diese beim Dritten zu kennzeichnen[1]    
Die für die Versicherungsfreiheit oder die Befreiung von der Versicherungspflicht maßgebenden Angaben    
Das Arbeitsentgelt nach § 14 SGB IV, seine Zusammensetzung und zeitliche Zuordnung, ausgenommen sind Sachbezüge und Belegschaftsrabatte, soweit für sie eine Aufzeichnungspflicht nach dem Einkommensteuergesetz nicht besteht (dies bedeutet, alle Zahlungen und geldwerten Vorteile an Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie steuer- bzw. sozialversicherungsfrei sind)    
Bei Entsendung Eigenart und zeitliche Begrenzung der Beschäftigung    
Nebenbelege der Entgeltunterlagen
Nachweise über die Entgeltzusammensetzung
Aufzeichnungen der geleisteten Arbeitszeiten (Stempelkarten, Stundenzettel usw.)    
Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz für geringfügig Beschäftigte und    
Aufzeichnungen von Arbeitgebern der in § 8 Abs. 1 SGB IV oder in § 2a SchwarzArbG genannten Wirtschaftsbereiche oder Wirtschaftszweige über Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Dies gilt entsprechend für Entleiher.    
Einsatzpläne    
Reisekostenabrechnungen, ggf. Fahrtenbücher    
Abrechnungen zu Verpflegungsmehraufwendungen/Auslösen    
Lohnzettel    
Bonbücher    
Heimarbeitsverzeichnisse usw.    
Sachbezüge    
Unterlagen zu geldwerten Vorteilen (verbilligte Kost und Wohnung, verbilligter Einkauf von Waren, Rabattgewährung, Entgeltzahlung oder Vorteilsgewährung auch von Dritten usw.)    
Unterlagen zur Pauschalversteuerung von Sachbezügen nach § 37b EStG – arbeitnehmerbezogene Zuordnung    
Lohnsteueranmeldungen (Unterteilung nach Individualsteuer[2], Pauschalsteuer[3], § 40a und § 40b EStG) sowie Pauschalsteuer nach § 37b EStG)    
Unterlagen zu Entgeltumwandlungen für betriebliche Altersversorgung    
Vertragliche Grundlagen Tarifverträge    
Arbeitsverträge    
Ausbildungsverträge    
Rahmenarbeitsverträge    
Betriebsvereinbarungen    
Gesellschaftsverträge    
Gesellschafter-Anstellungsverträge    
Dienstverträge    
Werk- oder Nachunternehmerverträge einschl. Leistungsverzeichnis    
Verträge über freie Mitarbeit    
Honorarverträge    
Leiharbeitsverträge    
Unterlagen über Entsendung und Einstrahlung    
Sonstige Vereinbarungen über die Höhe des Entgelts und über Art, Zusammensetzung und sonstige Voraussetzungen für die Gewährung evtl. Zuschläge bzw. Zulagen    
Niederschriften nach § 2 NachwG über die Inhalte des vereinbarten Arbeitsverhältnisses    
Vereinbarungen zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bei übereinstimmendem Verzicht auf die Arbeitsleistung    
Nachweise zu den Entgeltunterlagen die für den Arbeitgeber bestimmte Mitgliedschaftsbescheinigung nach § 175 Abs. 2 SGB V    
Daten der erstatteten Meldungen (An-, Ab-, Unterbrechungsmeldungen und sonstige Meldungen)    
Daten der von den Krankenkassen übermittelten Meldungen, die Auswirkungen auf die Beitragsberechnung des Arbeitgebers haben    
Beginn und Ende der Altersteilzeit einschließlich Aufzeichnungen über Wertguthaben    
Bescheinigung nach § 2 Abs. 2a AEntG (Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit des Arbeitnehmers)    
Nachweis der Elterneigenschaft    
Ggf. Erklärung über den Auszahlungsverzicht von zustehenden Einmalzahlungen    
Bei arbeitgeberseitigen Leistungen während Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Mutterschaftsgeld, Krankentagegeld oder während der Elternzeit: Mitteilung des Sozialleistungsträgers über die Höhe der Sozialleistung    
Entscheidungen der Versicherungsträger Statusbeurteilung:
Kopie des Antrags auf Statusbeurteilung nach § 7a Abs. 1 SGB IV mit den von der DRV Bund für ihre Entscheidung benötigten Unterlagen sowie deren Bescheid nach § 7a Abs. 2 SGB IV
   
B...

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