Änderungen der Betriebsdaten sind dem Betriebsnummern-Service mitzuteilen.[1] Hierzu zählen:
- Eröffnung einer weiteren Niederlassung,
- Verlegung eines Betriebs/einer Niederlassung,
- Änderung der wirtschaftlichen Tätigkeit oder des Betriebszwecks,
- Änderung von Name/Bezeichnung oder Anschrift,
- Betriebsschließungen,
- Wiedereröffnung des Betriebs,
- Änderungen bei den Attributen Insolvenzgeldumlage, Umlage U1 und Sofortmeldepflicht,
- Änderung Ansprechpartner im Meldeverfahren,
- Änderung der Unternehmensnummer in der gesetzlichen Unfallversicherung.
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