Begriff

Mit Betriebsferien, Betriebsurlaub oder Werksferien wird der Zeitraum bezeichnet, in der alle oder die meisten Arbeitnehmer eines Betriebs geschlossen ihren Erholungsurlaub nehmen und der Betrieb ganz oder teilweise vorübergehend geschlossen wird.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Rechtsgrundlage sind das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für die Zeit der Betriebsferien gelten die allgemeinen Vorschriften zum Beschäftigungsverhältnis nach § 7 Abs. 1 SGB IV grundsätzlich weiter.

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